Anwaltsverein Schweiz

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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Anwaltsvereins Schweiz AVS / AAS

Unser 2022 gegründeter, parteipolitisch und konfessionell neutraler Verein bezweckt anders als andere Berufsverbände nicht die Förderung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder, sondern die Wahrung der Interessen aller Rechtssuchenden, die Pflege des Gemeinwohls, die Förderung von Rechtspflege und Gesetzgebung, die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte und den Ausbau des demokratischen Rechtsstaates. Wir legen Wert auf Datenschutz auch im Internet. Der Verein verzichtet daher auf teure Werbeveranstaltungen, Inserate, Prospekte, Broschüren etc. Auch erfolgt die Mitarbeit im Verein ehrenamtlich, ohne irgendwelche Entschädigungen. Daher können die Mitgliederbeiträge bescheiden gehalten werden. Finanzielle Zuwendungen gehen ausschliesslich an Bedürftige, welche die Hilfe unserer Anwälte benötigen.

Auf dieser Website können Sie sich über unseren Verein, die Mitglieder, interessante Themen wie auch Veranstaltungen informieren. So finden Sie in den Rubriken "News" und "Wissenswertes" Beiträge unserer Mitglieder und wichtige Entscheide zu ausgewählten Rechtsgebieten. Im Veranstaltungskalender werden interessante Termine für Bürger und Mitglieder des Vereins angeführt.

Wir wünschen Ihnen auf unserer Seite viel Spass und viele interessante und für Sie hilfreiche Informationen. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Notare helfen Ihnen gerne weiter. Es lohnt sich immer, vertrauenswürdige Experten an seiner Seite zu haben.

Weshalb zum Anwalt?

Der Rechtsanwalt ist der unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Er übt seinen Beruf in eigenem Namen sowie auf eigene Verantwortung und Rechnung aus. Er haftet für die sorgfältige Auftragsaus-führung und ist an das Anwaltsgeheimnis gebunden. Nur ihm werden in betreibungsrechtlichen Inzidenzstreitigkeiten und im Prozessfall Parteientschädigungen zugesprochen. Dies alles unterscheidet ihn von anderen "Beratern". Der Anwalt ist aber nicht nur im Prozessfall für Sie da. Er hilft Ihnen bei allen Rechtsfragen. Frühzeitig beigezogen kann er Ihnen unnötige Kosten und Aerger ersparen.

Justitia

Vertrauen ist gut - Anwalt ist besser

Welches Gericht ist für Sie zuständig?

Hier finden Sie eine Liste aller kantonalen Gerichte mit direkten Links:

Schweizer Karte
Betreibungsbegehren
Dokumente und Links
Hier finden Sie gratis herunterladbare Formulare und Dokumente sowie Links, die Ihnen weiterhelfen:

Wissenswertes
In der Schweiz können ab Verfalltag bzw. ab 1. Mahnung 5 % Verzugszins verlangt werden. Aufwendungen in Zusammenhang mit Betreibungen können nicht dem Schuldner auferlegt werden. Nur in betreibungsrecht-lichen Inzidenzstreitigkeiten wie Rechtsöffnungen können bei Vertretung durch patentierte Rechtsanwälte Partei-entschädigungen zugesprochen werden. Sparen Sie sich deshalb Kosten für Inkassobüros, die Sie nicht auf den Schuldner abwälzen können. Wenden Sie sich stattdessen an unsere spezialisierten Anwälte.

Hier finden Sie mehr: WISSENSWERT >
leere Taschen
Anwaltsverein Schweiz AVS/AAS
c/o Advokatur Schweizer
Hauptstrasse 40
CH - 4450 Sissach

Tel./ Fax: + 41 (0)61 971 73 72
E-Mail:     info@anwaltsverein.ch

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(Clearing 8401, BIC  MIGRCHZZXXX)

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