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Weshalb zum Anwalt?
Der Rechtsanwalt ist der unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Er übt seinen Beruf in eigenem Namen sowie auf eigene Verantwortung und Rechnung aus. Er haftet für die sorgfältige Auftragsaus-führung und ist an das Anwaltsgeheimnis gebunden. Nur ihm werden in betreibungsrechtlichen Inzidenzstreitigkeiten und im Prozessfall Parteientschädigungen zugesprochen. Dies alles unterscheidet ihn von anderen "Beratern". Der Anwalt ist aber nicht nur im Prozessfall für Sie da. Er hilft Ihnen bei allen Rechtsfragen. Frühzeitig beigezogen kann er Ihnen unnötige Kosten und Aerger ersparen.

Vertrauen ist gut - Anwalt ist besser
Welches Gericht ist für Sie zuständig?
Hier finden Sie eine Liste aller kantonalen Gerichte mit direkten Links:

Dokumente und Links
Hier finden Sie gratis herunterladbare Formulare und Dokumente sowie Links, die Ihnen weiterhelfen:

Wissenswertes
In der Schweiz können ab Verfalltag bzw. ab 1. Mahnung 5 % Verzugszins verlangt werden. Aufwendungen in Zusammenhang mit Betreibungen können nicht dem Schuldner auferlegt werden. Nur in betreibungsrecht-lichen Inzidenzstreitigkeiten wie Rechtsöffnungen können bei Vertretung durch patentierte Rechtsanwälte Partei-entschädigungen zugesprochen werden. Sparen Sie sich deshalb Kosten für Inkassobüros, die Sie nicht auf den Schuldner abwälzen können. Wenden Sie sich stattdessen an unsere spezialisierten Anwälte.

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