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Ausweisentzug bei Rechtsüberholen

Mit Urteil vom 3. November 2022 (1C_626/2021) hat das Bundesgericht seine strenge Praxis beim Führerausweis-entzug wegen Rechtsüberholen aufgegeben: Aus-schwenken und Wiedereinbiegen hat nicht mehr in jedem Fall einen Entzug des Führerausweises zur Folge. Ausnahmen vom Führerausweisentzug sind jedoch zurückhaltend anzuwenden. Vorliegend erfolgte das Manöver am Tag, bei trockener Strasse, guten Sichtverhältnissen und schwachem Verkehrsaufkommen; der überholte Lenker musste zudem sein Fahrverhalten nicht ändern. Der fehlbare Lenker kam ausnahmsweise mit einer blossen Ordnungsbusse ohne Ausweisentzug davon.
Highway
Vertrauen ist gut - Anwalt ist besser
Gesundheitsvorsorge / Krankenkasse

Unter Fantasienamen wie "Gesundheitsvorsorge Schweiz", "Konsumentenzentrum" oder "Forschungscenter Zürich" versuchen  dubiose Agenten, Leute mit Rabattversprechen o.ä. zum Wechsel der Krankenkasse zu bewegen. Hände weg! Solche Institutionen gibt es gar nicht. Vermittelt werden teure Kassen, bei denen die Agenten hohe Provisionen kassieren. Sollten Sie auf den Trick hineingefallen sein, helfen wir Ihnen gerne.
Veranstaltungen
6.12.2023: Juristische Fakultät der Universität Basel: Whistleblowing
2.2.2024: Mövenpick Hotel: 8. Basler Arbeitsrechtstagung
2.3.2024: Jobmesse für Juristen, Juristische Fakultät, Peter-Merian-Weg 8

Weitere Hinweise und Anregungen nehmen wir gerne entgegen. Bitte kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle.
Anwaltsverein Schweiz AVS/AAS
c/o Advokatur Schweizer
Hauptstrasse 40
CH - 4450 Sissach

Tel./ Fax: + 41 (0)61 971 73 72
E-Mail:     info@anwaltsverein.ch

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IBAN: CH34 3013  2000 0698 8194 4
(Clearing 8401, BIC  MIGRCHZZXXX)

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