Namensrecht bei Eheschliessung und Scheidung
Seit 2014 behält jeder Ehegatte seinen Namen und sein Bürgerrecht. Die Brautleute können aber anlässlich der Eheschliessung erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Die gleiche Möglichkeit steht auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen, die ihre Partnerschaft eintragen lassen. Das Kind verheirateter Eltern erhält entweder deren gemeinsamen Familiennamen oder - falls diese verschiedene Namen tragen - jenen ihrer Ledignamen, den sie bei der Eheschliessung zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben.
Sind
die Eltern nicht miteinander verheiratet, so
erhält das Kind den
Ledignamen der Mutter. Bei gemeinsamer
elterlicher Sorge können die Eltern erklären,
dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen
soll. Siehe die Hinweise des Bundesamtes für
Justiz:
FAQ und
Formular
Bauhandwerkerpfandrecht
Art. 837 Abs. 1 Ziffer 3 ZGB gibt dem Handwerker zur Sicherung seiner Werklohnforderung ein gesetzliches Pfandrecht am Grundstück, auf dem er gearbeitet hat. Beklagter ist der Grundeigentümer. Keine Rolle spielt, wer dem Handwerker den Auftrag erteilt hat. Das kann z.B. ein Generalunternehmer oder ein Architekt, ja sogar unerlaubterweise ein Mieter gewesen sein. Voraussetzung für das Pfandrecht ist neben einer Arbeitsleistung (mit oder ohne Materiallieferung), dass zwischen letztem Hammerschlag (Abschluss der wesentlichen Hauptarbeit, Garantiearbeiten nach Werkvollendung gelten nicht als fristauslösend) und Anmeldung beim Grundbuchamt nicht schon vier Monate verstrichen sind (vgl. Art. 839 Abs. 2 ZGB). Wichtig: Das Bauhandwerkerpfandrecht muss vor Ablauf dieser Frist im Grundbuch eingetragen sein. Zuständig ist in der Regel der Einzelrichter im summarischen Verfahren, am Ort, wo das Grundstück im Grundbuch aufgenommen ist. Pfandberechtigt sind alle selbstständigen Handwerker, die Arbeit leisten. Reine Materiallieferungen genügen nur, wenn das Material schwer verwertbar ist (Türen, individuell zubereiteter Beton etc.). Serienmässig Hergestelltes wie Backsteine, Zement, Kies oder Normplatten ist nicht pfandgeschützt. Architekten und Ingenieure sind nicht pfandgeschützt, da sie rein geistige Leistungen erbringen.
Das
Bauhandwerkerpfandrecht wird in einem
zweistufigen Verfahren eingetragen. Die
vorläufige Eintragung dient nur der
Fristwahrung, so dass das Pfandrecht auf jeden
Fall innert vier Monaten im Grundbuch
eingetragen ist. Dass die Forderung berechtigt
ist, ist bloss glaubhaft
zu machen. Erst im zweiten Schritt kann die
definitive Eintragung des
Bauhandwerkerpfandrechts verlangt werden. Der
Handwerker muss hier aber beweisen, dass er
tatsächlich eine offene Forderung in der
behaupteten Höhe hat und er die behaupteten
Arbeiten alle mängelfrei ausgeführt hat.
Gelingt ihm dies, kann er die Liegenschaft in
einem separaten Verfahren die Verwertung des
Grundstücks verlangen. Entsprechend kann der
Pfandbelastete aber alles vorbringen, was den
Anspruch des Unternehmers zunichte macht (Höhe
und Bestand der Forderung, Vorliegen
erheblicher Mängel etc.).
Sich gegen die provisorische Eintragung eines Pfandrechtes zu wehren, macht nur Sinn, wenn die behaupteten Arbeiten gar nicht ausgeführt wurden oder der Unternehmer die viermonatige Eintragungsfrist verpasst hat.
Der Eigentümer hat in jedem Verfahrensstadium den Anspruch, das Bauhandwerkerpfandrecht im Grundbuch löschen zu lassen, wenn er den Pfandgläubiger vollständig in bar bezahlt. Auch durch die Leistung einer hinreichenden Sicherheit (Bankgarantie, Bürgschaft oder Sachleistung) kann der Eintrag eines Bauhandwerkerpfandrechts verhindert werden.
Schuldbetreibung
und Konkurs
In
der Schweiz können ab Verfalltag
bzw. ab 1. Mahnung 5
% Verzugszins verlangt
werden.
Seien
Sie skeptisch, wenn ein
Inkassodienst
behauptet, Sie seien jemandem Geld
schuldig: Unter Berufung auf immer
neue Rechnungsnummern und Beträge wird
versucht, Sie mürbe zu machen und zur
Zahlung nicht geschuldeter Beträge wie
Verzugsschaden
nach Art. 103 OR,
Bonitätsprüfungskosten, Dossier-
oder Teilzahlungsgebühren etc. zu
veranlassen. Man schreckt selbst
Kindern gegenüber nicht vor Drohung
mit Betreibung oder Einträgen in
irgendwelche dubiosen Register
zurück. Solches Verhalten kann eine
strafbare
Nötigung darstellen. Laut
Kassensturz treiben verschiedene
Firmen auch angebliche Schulden
längst verstorbener Personen ein,
die ohnehin verjährt sind. Verlangen
Sie im übrigen ein Doppel
der Zession oder
Abtretungserklärung!
Unsere spezialisierten Anwälte
wissen, wie gegen
unlautere Machenschaften vorgegangen werden
kann.
Anwaltshonorar
Wie
wenig sich gewisse Anwälte an
die geltenden Regeln halten,
zeigt ein soeben ergangener
Entscheid bezüglich
unentgeltlicher Rechtspflege:
Das
Honorar
für
weitschweifige Ausführungen in
einer einfachen, vergleichsweise
erledigten Streitsache musste um
8 Stunden gekürzt werden, der
Stundenansatz für einen Volontär
reduziert werden. Sogar die
Kosten für Kopiaturen und
Telefonate wurden nicht korrekt
abgerechnet. Man kann es zu
Lasten der Steuerzahler ja
versuchen...
Der Rechtsanwalt ist der unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Er übt seinen Beruf in eigenem Namen sowie auf eigene Verantwortung und Rechnung aus. Er haftet für die sorgfältige Auftragsausführung und ist an das Anwaltsgeheimnis gebunden. Nur ihm werden in betreibungsrechtlichen Inzidenzstreitigkeiten und im Prozessfall Partei-entschädigungen zugesprochen. Dies alles unterscheidet ihn von anderen "Beratern". Der Anwalt ist aber nicht nur im Prozessfall für Sie da. Er hilft Ihnen bei allen Rechtsfragen. Frühzeitig beigezogen kann er Ihnen unnötige Kosten und Aerger ersparen.



In der Schweiz können ab Verfalltag bzw. ab 1. Mahnung 5 % Verzugszins verlangt werden. Aufwendungen in Zusammenhang mit Betreibungen können nicht dem Schuldner auferlegt werden. Nur in betreibungs-rechtlichen Inzidenzstreitigkeiten wie Rechtsöffnungen können bei Vertretung durch patentierte Rechtsanwälte Parteientschädigungen zugesprochen werden. Sparen Sie sich deshalb Kosten für Inkassobüros, die Sie nicht auf den Schuldner abwälzen können. Wenden Sie sich stattdessen an unsere spezialisierten Anwälte.
