Wissenswert - Anwaltsverein Schweiz

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Wissenswert
Familienrecht

In einem Urteil vom 11.02.2020 hält das Bundesgericht fest: Der Unterhalt für ein mündiges Kind in Ausbildung geht dem Unterhalt für den (Ex-) Ehegatten nicht vor. Daran ändert das neue Unterhaltsrecht nichts.

In Abänderung einer alten Praxis wird neu auch Frauen über 45 Jahren eine Erwerbstätigkeit zugemutet (sofern ein solche tatsächlich möglich ist). Die Befristung der persönlichen Unterhaltsbeiträge ist daher neu die Regel.

Endlich geklärt ist, wie Alimente zu berechnen sind:

Künftig ist die Höhe aller Unterhaltsleistungen anhand der sogenannten zweistufigen Methode mit Überschussverteilung zu berechnen. Dabei wird zunächst das Gesamteinkommen der Eltern beziehungsweise der Ehegatten (gegebenenfalls auch der Kinder) ermittelt; anschliessend wird der Bedarf von allen Betroffenen festgelegt. Soweit die vorhandenen Mittel die (familienrechtlichen) Existenzminima übersteigen, ist der Überschuss nach der konkreten Situation ermessensweise zu verteilen. Bei ungenügenden Mitteln kommt an erster Stelle der Barunterhalt für die minderjährigen Kinder, anschliessend der Betreu-ungsunterhalt, sodann ein allfälliger ehelicher oder nachehelicher Unterhaltsanspruch eines Ehegatten und zuletzt der Unterhalt für volljährige Kinder.

Unterhaltsbeiträge sind grundsätzlich monatlich und im voraus zu bezahlen. Das Monatsende stellt den "Verfalltag" dar. Mit dessen Ablauf kommt der Unterhaltspflichtige ohne Mahnung in Verzug und hat er die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 % zu bezahlen. Er muss nicht jeden Monat betrieben werden.

Klienten mit korrekt abgefassten Nebenfolgenvereinbarungen (Scheidungskonventionen) werden in einer kurzen Verhandlung bereits geschieden. Unsere Scheidungsanwälte können Ihnen dabei helfen, schnell und günstig geschieden zu werden.

Ein gemeinsames Sorgerecht kann nicht einfach mit der Behauptung gestörter Kommunikation aufgehoben werden.
Baurecht
Achtung Rustici-Besitzer! Illegale Bauten ausserhalb Bauzone: Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verwirkt nicht nach 30 Jahren! Die Behörden können den Abriss von Gebäuden und Anlagen, die ausserhalb der Bauzone illegal erstellt wurden, ohne Rücksicht auf den Bauzeitpunkt anordnen. Anders als bei illegalen Bauten innerhalb der Bauzone verwirkt die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nicht nach 30 Jahren.  Eine im Parlament eingereichte Motion will dies nun aber ändern und womöglich jahrzehntelanges illegales Verhalten "belohnen"...

Strafrecht / Opfervertretung
Anerkennen Sie nicht blindlings Forderungen von angeblichen Opfern von Straftaten: Nur eigentliche Opfer können nachgewiesene Schäden einfordern. Genugtuungsansprüche sind in der Schweiz nur im Falle von Körperverletzung oder Tötung geschuldet. Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Strafverteidiger, um sich gegen unberechtigte oder überrissene Forderungen zu wehren.

Verkehrsdelikt im Ausland
Urteil Bundesgericht vom 22.08.2022:

Nur tatsächliche Ersttäter im Strassenverkehr können von der Regelung profitieren, dass eine im Ausland verfügte Dauer eines Führerausweisentzuges von den Schweizer Behörden nicht überschritten werden darf.

Hier finden Sie weitere Neuigkeiten.

Fair und kompetent - Anwaltsverein

Namensrecht bei Eheschliessung und Scheidung
Seit 2014 behält jeder Ehegatte seinen Namen und sein Bürgerrecht. Die Brautleute können aber anlässlich der Eheschliessung erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Die gleiche Möglichkeit steht auch gleichge-schlechtlichen Paaren offen, die ihre Partnerschaft eintragen lassen. Das Kind verheirateter Eltern erhält entweder deren gemeinsamen Familiennamen oder – falls diese verschiedene Namen tragen – jenen ihrer Ledignamen, den sie bei der Eheschliessung zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den Ledignamen der Mutter. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge können die Eltern erklären, dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll. Siehe die Hinweise des Bundesamtes für Justiz:

Nach einer Scheidung behält derjenige Ehegatte, der seinen Namen bei der Eheschliessung geändert hat, diesen Namen. Er kann aber gegenüber dem Zivilstandsamt erklären, dass er wieder seinen Ledignamen tragen will.

Warnung vor Inkassodiensten
Seien Sie skeptisch, wenn ein Inkassodienst behauptet, Sie seien jemandem Geld schuldig: Unter Berufung auf immer neue Rechnungsnummern und Beträge wird versucht, Sie mürbe zu machen und zur Zahlung nicht geschuldeter Beträge wie Verzugsschaden nach Art. 103 OR, Bonitätsprüfungskosten, Dossier- oder Teilzahlungsgebühren etc. zu veranlassen. Man schreckt selbst Kindern gegenüber nicht vor Drohung mit Betreibung oder Einträgen in irgendwelche dubiosen Register zurück. Solches Verhalten kann eine strafbare Nötigung darstellen. Verschiedene Firmen treiben auch angebliche Schulden längst verstorbener Personen ein, die ohnehin verjährt sind. Verlangen Sie im Übrigen ein Doppel der Zession oder Abtretungserklärung! Unsere spezialisierten Anwälte wissen, wie gegen unlautere Machenschaften vorgegangen werden kann.

Strafregister
Im Schweizerischen Strafregister sind in der Schweiz rechtskräftig verurteilte Personen sowie Schweizer, die im Ausland rechtskräftig verurteilt worden sind, aufgeführt. Aufgenommen werden Urteile wegen Verbrechen oder Vergehen, sofern eine Sanktion ausgesprochen wurde. Auch Urteile wegen Übertretungen sind angeführt, sofern eine Busse von mehr als 5000 Franken oder gemeinnützige Arbeit von mehr als 180 Stunden verhängt worden ist. Im Register sind ferner Personen aufgeführt, gegen die in der Schweiz ein Strafverfahren wegen Verbrechen und Vergehen hängig ist.

Urteil Bundesgericht vom 19. Juni 2023: Mangels Anlasstat darf eine geringfügige und für den Eigenkonsum bestimmte Menge Cannabis (bis zu 10 Gramm) nicht gerichtlich zur Vernichtung eingezogen werden, zumal Erwerb und Besitz einer geringfügigen Menge zu Eigenkonsum legal sind.


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