Das Bundesgericht
bestätigt, was unseren Arbeitsrechtsspezialisten
schon lange klar ist: Uber-Fahrer sind
Angestellte sind. Als Taxiunternehmen
hat "Uber" die gesetzlichen Pflichten zu
beachten, insb. jene zum sozialen Schutz der
Fahrer und zu branchenüblichen
Arbeitsbedingungen. Dazu gehören auch die
Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen etc.
Landesverweis
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