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Wissenswertes

"Uber" / Arbeitsrecht

Das Bundesgericht bestätigt, was unseren Arbeitsrechtsspezialisten schon lange klar ist: Uber-Fahrer sind Angestellte sind. Als Taxiunternehmen hat "Uber" die gesetzlichen Pflichten zu beachten, insb. jene zum sozialen Schutz der Fahrer und zu branchenüblichen Arbeitsbedingungen. Dazu gehören auch die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen etc.

Landesverweis

 

Auf einen Landesverweis, kann nur verzichtet werden, wenn das private Interesse am Verbleib in der Schweiz überwiegt. Dabei sind u.a. die Integration, die Respektierung der Rechtsordnung, die Familienverhältnisse, die finanziellen Verhältnisse, die Dauer der Anwesenheit in der Schweiz, der Gesundheitszustand, die Möglichkeiten der Wiedereingliederung im Herkunftsstaat sowie die Aussichten auf soziale Wiedereingliederung des Verurteilten zu berücksichtigen.
Das Freizügigkeitsabkommen mit der  EU steht dem Verweis nicht entgegen, sofern die Gefahr besteht, dass ein Rückfall eine schwere Verletzung hoher Rechtsgüter wie etwa der körperlichen Unversehrtheit betrifft.


 

Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr:
In einem Urteil vom 29. Januar 2020 verlangt das Bundesgericht, dass besonders schwere Vermögensdelikte drohen, welche die Geschädigten ähnlich treffen wie ein Gewaltdelikt. Andernfalls liege keine erhebliche Sicherheitsgefährdung vor.

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Wissenswertes
In der Schweiz können ab Verfalltag bzw. ab 1. Mahnung 5 % Verzugszins verlangt werden. Aufwendungen in Zusammenhang mit Betreibungen können nicht dem Schuldner auferlegt werden. Nur in betreibungsrecht-lichen Inzidenzstreitigkeiten wie Rechtsöffnungen können bei Vertretung durch patentierte Rechtsanwälte Partei-entschädigungen zugesprochen werden. Sparen Sie sich deshalb Kosten für Inkassobüros, die Sie nicht auf den Schuldner abwälzen können. Wenden Sie sich stattdessen an unsere spezialisierten Anwälte.

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