Archiv - Anwaltsverein Schweiz

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Gewaltdarstellungen in sozialen Medien
Es ist verboten, Ton- und Bildaufnahmen, die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Tiere zeigen und dabei die Würde des Menschen verletzen, zu produzieren, sich zu beschaffen, zu besitzen oder anderen zugänglich zu machen. Falls Sie via E-Mail oder einen Messengerdienst Gewaltdarstellungen erhalten, sollten Sie sie weder speichern noch weiterschicken. Selbst der blosse Besitz genügt! Löschen Sie diese Inhalte auf dem Smartphone, dem Computer, in den Chatverläufen und auch in Ihrer Cloud.

Bezug von Ergänzungsleistungen ist kein Widerrufsgrund für Niederlassungsbewilligung

Urteil BGer vom 2.2.2023: Die konkrete Gefahr der Sozialhilfeabhängigkeit muss beim Entscheid noch andauern. Vorliegend bezog der Ausländer jedoch neu eine AHV-Rente mit Ergänzungsleistungen. Letztere gelten nicht als Sozialhilfen.

Anmerkung: Der Entscheid weckt Bedenken in Fällen, wo sich Leute kurz vor der Pensionierung ihre Pensionskassenguthaben auszahlen und diese "verschwinden" lassen, nach der Pensonierung "mangels" Rente aber Ergänzungsleistungen beziehen... Der Gesetzgeber sollte diese Lücke baldmöglichst schliessen.

Lohngleichheit
Es liegt keine Lohndiskriminierung der als Frauenberuf geltenden Funktion der Kindergartenlehrkräfte in Zürich vor. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Schlechterbehandlung oder gar eine Diskriminierung derselben gegenüber anderen, als männlich oder geschlechtsneutral definierten Berufsgruppen. Die Kantone besitzen einen Gestaltungsraum bei der Lohneinreihung.

"Uber" / Arbeitsrecht
Das Bundesgericht bestätigt, was unseren Arbeitsrechtsspezialisten schon lange klar ist: "Uber"-Fahrer sind Angestellte sind. Als Taxiunternehmen hat "Uber" die gesetzlichen Pflichten zu beachten, insb. jene zum sozialen Schutz der Fahrer und zu branchenüblichen Arbeitsbedingungen. Dazu gehören auch die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen etc.

Schuldbetreibung und Konkurs
Ausländische Gläubiger benötigen ein Zustelldomizil in der Schweiz. Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung.

In der Schweiz können ab Verfalltag bzw. ab 1. Mahnung 5 % Verzugszins verlangt werden.

In der Schweiz können Aufwendungen in Zusammenhang mit Betreibungen nicht dem Schuldner auferlegt werden. Nur in betreibungs-rechtlichen Inzidenzstreitigkeiten wie Rechtsöffnungen können bei Vertretung durch patentierte Rechtsanwälte Parteientschädigungen zugesprochen werden. Sparen Sie sich deshalb Kosten für Inkassobüros, die Sie nicht auf den Schuldner abwälzen können. Wenden Sie sich stattdessen an unsere Anwälte.

Gesundheitsvorsorge / Krankenkasse
Unter Fantasienamen wie "Gesundheitsvorsorge Schweiz", "Konsumentenzentrum" oder "Forschungscenter Zürich" versuchen  dubiose Agenten, Leute mit Rabattversprechen o.ä. zum Wechsel der Krankenkasse zu bewegen. Hände weg! Solche Institutionen gibt es gar nicht. Vermittelt werden teure Kassen, bei denen die Agenten hohe Provisionen kassieren.  Sollten Sie auf den Trick hineingefallen sein,  helfen wir Ihnen gerne.                                                     
Anwaltshonorar / Unentgeltliche Rechtspflege

Wie wenig sich gewisse Anwälte an die geltenden Regeln halten, zeigt ein soeben ergangener Entscheid bezüglich unentgeltlicher Rechtspflege: Das Honorar für weitschweifige Ausführungen in einer einfachen, vergleichsweise erledigten Streitsache musste um 8 Stunden gekürzt werden, der Stundenansatz für einen Volontär reduziert werden. Sogar die Kosten für Kopiaturen und Telefonate wurden nicht korrekt abgerechnet. Man kann es zu Lasten der Steuerzahler ja versuchen...

Wenden Sie sich deshalb an einen unserer Vertrauensanwälte, die zu korrekten und transparenten Abrechnungen verpflichtet sind!

Strassenverkehr
Das Bundesgericht hat soeben die im Ausland umstrittene Frage nach der Zulässigkeit von Beweis mittels privater Dashcam bejaht.  

Ausweisentzug bei Rechtsüberholen
Mit Urteil vom 3. November 2022 (1C_626/2021) hat das Bundesgericht seine strenge Praxis beim Führerausweisentzug wegen Rechtsüberholen aufgegeben: Ausschwenken und Wiedereinbiegen hat nicht mehr in jedem Fall einen Entzug des Führerausweises zur Folge. Ausnahmen vom Führerausweisentzug sind jedoch zurückhaltend anzuwenden. Vorliegend erfolgte das Manöver am Tag, bei trockener Strasse, guten Sichtverhältnissen und schwachem Verkehrsaufkommen; der überholte Lenker musste zudem sein Fahrverhalten nicht ändern. Der fehlbare Lenker kam ausnahmsweise mit einer blossen Ordnungsbusse ohne Ausweisentzug davon.
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