Gewaltdarstellungen in sozialen Medien
Es
ist verboten,
Ton- und Bildaufnahmen, die grausame Gewalttätigkeiten
gegen Menschen und Tiere zeigen und dabei die Würde
des Menschen verletzen, zu produzieren, sich zu
beschaffen, zu besitzen oder anderen zugänglich zu
machen. Falls Sie via E-Mail oder einen
Messengerdienst Gewaltdarstellungen erhalten, sollten
Sie sie weder speichern noch weiterschicken. Selbst
der blosse Besitz
genügt!
Löschen Sie diese Inhalte auf dem Smartphone, dem
Computer, in den Chatverläufen und auch in Ihrer
Cloud.
Bezug
von Ergänzungsleistungen ist kein Widerrufsgrund für
Niederlassungsbewilligung
Urteil
BGer vom 2.2.2023: Die konkrete Gefahr der
Sozialhilfeabhängigkeit muss beim Entscheid noch
andauern. Vorliegend bezog der Ausländer jedoch neu eine
AHV-Rente mit Ergänzungsleistungen. Letztere gelten
nicht als Sozialhilfen.
Anmerkung: Der Entscheid weckt
Bedenken in Fällen, wo sich Leute kurz vor der
Pensionierung ihre Pensionskassenguthaben
auszahlen und
diese "verschwinden" lassen, nach der Pensonierung
"mangels" Rente aber Ergänzungsleistungen beziehen... Der Gesetzgeber
sollte diese Lücke baldmöglichst schliessen.
Lohngleichheit
Es
liegt keine Lohndiskriminierung der als Frauenberuf geltenden
Funktion der Kindergartenlehrkräfte in Zürich vor.
Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine
Schlechterbehandlung oder gar eine Diskriminierung
derselben gegenüber anderen, als männlich oder
geschlechtsneutral definierten Berufsgruppen. Die
Kantone besitzen einen Gestaltungsraum bei der
Lohneinreihung.
"Uber"
/ Arbeitsrecht
Das
Bundesgericht bestätigt, was unseren
Arbeitsrechtsspezialisten schon lange klar ist:
"Uber"-Fahrer sind Angestellte sind. Als Taxiunternehmen hat
"Uber" die gesetzlichen Pflichten zu beachten, insb.
jene zum sozialen Schutz der Fahrer und zu
branchenüblichen Arbeitsbedingungen. Dazu gehören auch
die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen etc.
Schuldbetreibung
und Konkurs
Ausländische
Gläubiger benötigen
ein Zustelldomizil
in der Schweiz.
Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen dafür
gerne zur Verfügung.
In
der Schweiz können ab Verfalltag bzw. ab 1. Mahnung
5
% Verzugszins
verlangt werden.
In
der Schweiz können Aufwendungen in Zusammenhang mit
Betreibungen nicht dem Schuldner auferlegt werden.
Nur in betreibungs-rechtlichen
Inzidenzstreitigkeiten wie Rechtsöffnungen können
bei Vertretung durch patentierte Rechtsanwälte
Parteientschädigungen zugesprochen werden. Sparen Sie
sich deshalb Kosten für Inkassobüros, die Sie nicht
auf den Schuldner abwälzen können. Wenden Sie sich
stattdessen an unsere Anwälte.
Gesundheitsvorsorge /
Krankenkasse
Unter
Fantasienamen wie "Gesundheitsvorsorge Schweiz",
"Konsumentenzentrum" oder "Forschungscenter Zürich"
versuchen dubiose Agenten, Leute mit
Rabattversprechen o.ä. zum Wechsel der Krankenkasse
zu bewegen. Hände weg! Solche Institutionen gibt es
gar nicht. Vermittelt werden teure Kassen, bei denen
die Agenten hohe Provisionen kassieren.
Sollten Sie auf den Trick hineingefallen sein,
helfen wir Ihnen gerne.
Anwaltshonorar / Unentgeltliche
Rechtspflege
Wie
wenig sich gewisse Anwälte an die geltenden Regeln
halten, zeigt ein soeben ergangener Entscheid
bezüglich unentgeltlicher Rechtspflege: Das Honorar
für weitschweifige Ausführungen in einer einfachen,
vergleichsweise erledigten Streitsache musste um 8
Stunden gekürzt werden, der Stundenansatz für einen
Volontär reduziert werden. Sogar die Kosten für
Kopiaturen und Telefonate wurden nicht korrekt
abgerechnet. Man kann es zu Lasten der Steuerzahler ja
versuchen...
Wenden
Sie sich deshalb an einen unserer Vertrauensanwälte,
die zu korrekten und transparenten Abrechnungen
verpflichtet sind!
Strassenverkehr
Das
Bundesgericht hat soeben die im Ausland umstrittene
Frage nach der Zulässigkeit von Beweis mittels
privater Dashcam
bejaht. Ausweisentzug bei Rechtsüberholen
Mit
Urteil vom 3. November 2022 (1C_626/2021) hat das
Bundesgericht seine strenge Praxis beim
Führerausweisentzug wegen Rechtsüberholen aufgegeben:
Ausschwenken und Wiedereinbiegen hat nicht mehr in
jedem Fall einen Entzug des Führerausweises zur Folge.
Ausnahmen vom Führerausweisentzug sind jedoch
zurückhaltend anzuwenden. Vorliegend erfolgte das
Manöver am Tag, bei trockener Strasse, guten
Sichtverhältnissen und schwachem Verkehrsaufkommen;
der überholte Lenker musste zudem sein Fahrverhalten
nicht ändern. Der fehlbare Lenker kam ausnahmsweise
mit einer blossen Ordnungsbusse ohne Ausweisentzug
davon.
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