Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Anwaltsvereins Schweiz AVS / AAS
Unser
2022 gegründeter, parteipolitisch und konfessionell
neutraler Verein bezweckt anders als andere
Berufsverbände nicht die Förderung der beruflichen
Interessen seiner Mitglieder, sondern die Wahrung der
Interessen aller Rechtssuchenden, die Pflege des
Gemeinwohls, die Förderung von Rechtspflege und
Gesetzgebung, die Einhaltung der Grund- und
Menschenrechte und den Ausbau des demokratischen
Rechtsstaates. Wir legen Wert auf Datenschutz auch im
Internet. Der Verein verzichtet daher auf teure
Werbeveranstaltungen, Inserate, Prospekte, Broschüren
etc. Auch erfolgt die Mitarbeit im Verein
ehrenamtlich, ohne irgendwelche Entschädigungen. Daher
können die Mitgliederbeiträge bescheiden gehalten
werden. Finanzielle Zuwendungen gehen ausschliesslich
an Bedürftige, welche die Hilfe unserer Anwälte
benötigen.
Auf
dieser Website können Sie sich über unseren Verein,
die Mitglieder, interessante Themen wie auch
Veranstaltungen informieren. So
finden Sie in den Rubriken "News" und
"Wissenswertes" Beiträge unserer Mitglieder und
wichtige Entscheide zu ausgewählten Rechtsgebieten.
Im
Veranstaltungskalender werden interessante Termine
für Bürger und Mitglieder des Vereins angeführt.
Wir
wünschen Ihnen auf unserer Seite viel Spass und
viele interessante und für Sie hilfreiche
Informationen. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte
und Notare helfen Ihnen gerne weiter. Es lohnt sich
immer, vertrauenswürdige Experten an seiner Seite zu
haben.
Weshalb zum Anwalt?
Der
Rechtsanwalt ist der unabhängige Berater und Vertreter
in allen Rechtsangelegenheiten. Er übt seinen Beruf in
eigenem Namen sowie auf eigene Verantwortung und
Rechnung aus. Er haftet für die sorgfältige
Auftragsaus-führung und ist an das Anwaltsgeheimnis
gebunden. Nur ihm werden in betreibungsrechtlichen
Inzidenzstreitigkeiten und im Prozessfall
Parteientschädigungen zugesprochen. Dies alles
unterscheidet ihn von anderen "Beratern". Der Anwalt
ist aber nicht nur im Prozessfall für Sie da. Er hilft
Ihnen bei allen Rechtsfragen. Frühzeitig beigezogen
kann er Ihnen unnötige Kosten und Aerger ersparen.

Vertrauen ist gut - Anwalt ist besser
Welches Gericht ist für Sie zuständig?
Hier finden
Sie eine Liste aller kantonalen Gerichte mit direkten
Links:


Dokumente und Links
Hier finden
Sie gratis herunterladbare Formulare und Dokumente
sowie Links, die Ihnen weiterhelfen:
Wissenswertes
In der
Schweiz können ab Verfalltag bzw. ab 1. Mahnung 5 %
Verzugszins verlangt werden. Aufwendungen
in Zusammenhang mit Betreibungen können nicht dem
Schuldner auferlegt werden. Nur in
betreibungsrecht-lichen Inzidenzstreitigkeiten wie
Rechtsöffnungen können bei Vertretung durch patentierte
Rechtsanwälte Partei-entschädigungen zugesprochen
werden. Sparen Sie sich deshalb Kosten für Inkassobüros,
die Sie nicht auf den Schuldner abwälzen können. Wenden
Sie sich stattdessen an unsere spezialisierten Anwälte.
Hier finden Sie
mehr: WISSENSWERT
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